Auf der Basis des heute vom Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlichten Erlasses hat die Stadt Köln ihre Hinweise und den Orientierungsrahmen für die Durchführung von Veranstaltungen aktualisiert (Stand: 10. März 2020).
Durch das Auftreten des Coronavirus COVID-19 in China (insbesondere Region Wuhan) und die aktuelle Ausbreitungssituation auch in Europa hat sich die Diskussion um die Durchführung von Großveranstaltungen und damit dem Zusammentreffen vieler Menschen auf engem Raum deutlich verschärft. Betroffen hiervon sind insbesondere auch Veranstaltungen in Deutschland. Zu unterscheiden ist zwischen Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Teilnehmenden/Besuchenden und Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Teilnehmenden/Besuchenden.
Veranstaltungen mit mehr als 1000 erwarteten Teilnehmenden / Besuchende: Der Erlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10. März 2020 führt hierzu unter anderem Folgendes aus: "Bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern/Teilnehmern ist (…) das Auswahlermessen der zuständigen Behörden reduziert sich damit dahingehend, dass nur die Absage der Veranstaltung oder – wie z. B. bei sportlichen Großveranstaltungen – eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung in Betracht kommt." Aufgrund dieses Erlasses werden in Köln alle Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Teilnehmende / Besuchende erwartet werden, grundsätzlich abgesagt beziehungsweise untersagt. Das gilt für alle Veranstaltungen unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb von geschlossenen Räumen stattfinden. Dazu hat die Stadt Köln als anordnende Behörde eine sogenannte "Allgemeinverfügung" erlassen, die am Mittwoch, 11. März 2020, in Kraft tritt.
Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Teilnehmenden / Besuchenden: Für Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Teilnehmenden / Besuchenden hat das Ministerium im oben genannten Erlass unter anderem Folgendes mitgeteilt: "Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern /Teilnehmern ist – wie bisher – eine individuelle Einschätzung der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind."
Durch das Robert-Koch-Institut wurde bereits am 28. Februar 2020 ein „Bewertungsleitfaden“ für Großveranstaltungen entwickelt, anhand dessen Veranstaltungen individuell bewertet werden können. Anhand dieses Leitfadens können Veranstalter eine eigene Gesundheitsrisiko-Einschätzung ihrer geplanten Veranstaltung vornehmen und dies zur Basis ihrer verantwortlichen Entscheidung über eine Durchführung oder Absage der Veranstaltung machen. Darüber hinaus können Rückschlüsse gezogen werden, ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine Veranstaltung durchgeführt werden kann und welche Maßnahmen im Sinne einer maximalen Prävention sinnvoll und angezeigt sind. Die Handlungsempfehlung und die Risikoeinschätzung richten sich insbesondere an Veranstalter von
- Veranstaltungen in Versammlungsstätten
- Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten
- Betreiber von Räumlichkeiten, in denen Veranstaltungen stattfinden
Auf Basis der veranstaltungsindividuellen Gegebenheit ist jeder Veranstalter gehalten, eine eigene Risikoeinschätzung seiner Veranstaltung vorzunehmen. Als Hilfestellung hat dazu die Stadt Köln zur Beurteilung der genannten Kriterien eine Checkliste entwickelt, die hilft, das Risikoprofil von Veranstaltungen zu bewerten. Der ermittelte Punktwert und die sich hieraus ergebende Risikokategorie ist eine grobe Entscheidungshilfe. Diese ersetzt jedoch nicht die notwendige individuelle Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände und möglicher Maßnahmen zur Verringerung des Risikos. Die Checkliste gilt vorrangig für Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter. Die dabei erforderliche Bewertung der Veranstaltung hat unter verschiedenen Risikogesichtspunkten, die das Infektionsrisiko beeinflussen können, zu erfolgen, wie unter anderem:
- Erwartete Anzahl der teilnehmenden Personen
- Struktur des Aufenthalts und der örtlichen Gegebenheiten (Stehräume, Sitzplätze, besondere Enge, Halle, beengte Räume, Außengebiet, etc.)
- Erwartete Teilnahme von Personen aus Risikogebieten
- Erwartete Teilnahme älteren Publikums und Personen mit chronischen Erkrankungen
- Kontaktsituationen (enger face to face-Kontakt, Sitzreihen, Vielfalt an Gesprächspartnern, etc.)
Folgende Möglichkeiten hat das Robert-Koch-Institut neben den allgemeinen Hygieneregeln für die Durchführung von Veranstaltungen veröffentlicht, um das Risiko einer Übertragung und großer beziehungsweise schwerer Folgeausbrüche zu verringern, wie zum Beispiel
- Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes
- Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene
- Teilnehmerzahl begrenzen beziehungsweise reduzieren
- Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen
- Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome
- Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten
Davon unberührt bleiben die ordnungsbehördlichen Befugnisse der Stadt Köln gemäß § 28 Infektionsschutzgesetz.
In den Fällen, in denen das in der individuellen Einzelfallbetrachtung ermittelte Risiko als "hoch" eingeschätzt wird, auch durch zusätzliche Maßnahmen nicht reduziert werden kann und die Veranstaltung aber trotzdem durchgeführt werden soll, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln per e-mail: veranstaltungsberatung@stadt-koeln.de