Eine gesonderte Ansprache der Veranstalter erfolgt nicht. Die Verfügung ist mit der heutigen Veröffentlichung in Kraft.
Für Veranstaltungen mit unter 1000 Besuchern hat das Land festgelegt, dass individuell durch die örtlichen Behörden eine Risikobeurteilung vorzunehmen ist. Hierzu wird die Stadt kurzfristig ein Verfahren auf Basis der Kriterien des Robert-Koch-Instituts entwickeln. Es wird auch für diese Veranstaltungen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus zusätzliche Anforderungen geben müssen, etwa die Erfassung der Besucher-Personalien, um im Falle einer Infektion Kontaktpersonen ermitteln zu können. Da die Risikobewertung zwingend ist, kann es derzeit mit Blick auf geplante Veranstaltungen auch mit weniger als 1000 Besuchern keine Garantie geben, dass diese Veranstaltungen stattfinden können.