Enable jQuery Migrate Helper

Beschreibung

Mit der Aktualisierung auf WordPress 5.5 wird ein Migrations-Werkzeug namens jquery-migrate nicht mehr standardmäßig aktiviert sein. Das kann zu einem unerwarteten Verhalten in einigen Themes oder Plugins führen, die älteren Code ausführen.

Dieses Plugin dient als Übergangslösung, das Aktivieren des Migrations-Skriptes auf deiner Website verschafft den Plugin- und Theme-Autoren mehr Zeit für das Aktualisieren und Testen ihres Codes.

Installation

  1. Lade das Plugin in dein Plugin-Verzeichnis hoch, normalerweise wp-content/plugins/.
  2. Aktiviere das Plugin in der Plugin-Ansicht.
  3. Das war’s! Den Rest erledigt das Plugin automatisch für dich.

FAQ

Was bedeutet es, wenn etwas „veraltet“ ist

Ein Skript, eine Datei oder ein anderer Teil des Codes ist veraltet, wenn seine Entwickler es durch modernen Code ersetzen oder vollständig entfernen.

Wie finde und benutze ich die Browser-Konsole

Auf WordPress.org gibt es einen Artikel über die Nutzung des Browser-Konsolen-Protokolls zur Diagnose von JavaScript-Fehlern (engl.).

Rezensionen

26. September 2020
Performs well! I discovered the mobile hamburger menu was broken on our site. This was a real site saver!
25. September 2020
The drop-downs on my website were not showing up when hovering over a link in the header navigation, and this fixed the issue.
21. September 2020
Good working fix for a few scripts in obsolete themes/plugins. Thank you!
Lies alle 77 Rezensionen

Mitwirkende & Entwickler

„Enable jQuery Migrate Helper“ ist Open-Source-Software. Folgende Menschen haben an diesem Plugin mitgewirkt:

Mitwirkende

„Enable jQuery Migrate Helper“ wurde in 12 Sprachen übersetzt. Danke an die Übersetzerinnen und Übersetzer für ihre Mitwirkung.

Übersetze „Enable jQuery Migrate Helper“ in deine Sprache.

Interessiert an der Entwicklung?

Durchstöbere den Code, sieh dir das SVN Repository an oder abonniere das Entwicklungsprotokoll per RSS.

Änderungsprotokoll

v 1.0.1

  • Legt fest, dass einer der Administrations-Hinweise nicht unzulässig ist.

v 1.0.0

  • Erstveröffentlichung.